Tipps für Ihren Anlass
Organisation
Tourguide-Veranstaltungen
Der Landgasthof Seelust ist nicht verpflichtet, Tour-Guides oder Bus-Chauffeure für erbrachte Leistungen einzuladen.
Vergessene Gegenstände
Werden während maximal 4 Wochen gratis aufbewahrt (ohne Haftung) Nicht abgeholte Artikel werden nach dieser Zeit entsorgt.
Vermietung von Räumen
Bankette: Die Preisberechnung beinhaltet die Raummiete
Tagungen: in der Tagespauschale ist die Raummiete eingeschlossen
Sitzungen/ Versammlungen an Wochentagen: Je nach Aufwand für die Einrichtung und gewünschte Infrastruktur kann eine Raummiete von CHF 80.- bis CHF 250.- in Rechnung gestellt werden.
Getränke: Zu unseren Verkaufspreisen erhältlich.
Stornierung
Wenn Sie Ihre Bestellung mindestens 3 Wochen vor dem Anlass stornieren, berechnen wir keine Annullationsgebühren.
Essen
Menüvorschläge
Büffets
Für Büffets empfehlen wir eine Mindestanzahl von 15 Personen.
Saisonale Produkte
Überraschungsmenü
Sie möchten sich überraschen lassen? Nennen Sie uns Ihr Budget und unsere kreative Kochmannschaft wird ein gelungenes Menü für Sie komponieren!
Wein
Zapfengeld
In unserem Weinkeller steht eine grosse Auswahl an europäischen Weinen für Sie bereit. Trotzdem dürfen Sie gerne Ihren eigenen Wein mitbringen. Im „Zapfengeld“ von CHF 32.- pro Flasche sind Kühlung, passende Gläser inklusive Reinigung, Serviceleistungen und Entsorgen des Leergutes inbegriffen.
Weine
Dekoration
Tischdekoration und Namenskärtchen
Gerne stellen wir Namenskärtli und Blumendekoration auf den Tisch. Dafür rechnen wir mit ca. 30 Minuten Arbeitszeit. Ist Ihre Dekoration aufwändig und benötigt zusätzliche Zeit, berechnen wir pro Stunde CHF 65.–
Stuhlhussen
Cremefarbene Stuhlhussen verrechnen wir mit CHF 12.-/Stück, weisse Stuhlhussen mit CHF 14.-/Stück. In diesen Preisen eingerechnet sind Montage, Demontage, Reinigung und Bügeln.
Für zusätzliche Dienstleistungen wie Bänder binden, Blumen einflechten usw. verrechnen wir CHF 2.- pro Sitzplatz.
Sachbeschädigung
Brandlöcher, Filzstift-, Kugelschreiber- und Farbstiftspuren sowie aufgeklebte Kaugummis in Tischtüchern oder Stuhlhussen lassen sich nicht entfernen. Beschädigte Stoffe müssen wir Ihnen leider verrechnen.
Rahmenprogramm
Himmelslaternen (Kong-Ming-Laterne)
Das Steigenlassen von Himmelslaternen in Wiedehorn ist nur mit Erlaubnis des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) und der Gemeinde erlaubt.
Lärm
Feste werden in der Seelust fast täglich gefeiert. Damit verbunden sind gewisse Lärmemissionen. Aus Rücksicht auf unsere Hausgäste und Nachbarn schliessen wir die Fenster unserer Säle um etwa 23 Uhr.
Verlängerung
Musikalische Veranstaltungen inklusive Verlängerungen dauern in der Regel längstens bis 1 Uhr. Selbstverständlich schätzen es die Hausgäste und Nachbarn, wenn der Abschied ruhig von sich geht.
Feuerwerk
Aus Gründen der Sicherheit sind bengalische Feuerwerkskörper in den Seelust-Räumen nicht erlaubt. Wir bitten Sie dies zu respektieren und allfällige Feuerwerke im Freien abzufeuern. Allerdings mit einer Bewilligung der Gemeinde Neukirch Egnach.